Erbpacht
Besonderheiten bei
Immobilienverkauf und Immobilienkauf
Allgemein wird von Erbpacht (dem
Erbbaurecht) gesprochen, wenn ein Grundstück
für eine bestimmte Zeit
gegen monatliche oder jährliche
Zahlungen von den sogenannten
Erbbauberechtigten genutzt wird, um auf diesem Grundstück eine oder mehrere Immobilien zu erstellen und zu bewohnen bzw. zu nutzen.
Oftmals sind es Kommunen, Stiftungen, Kirchen - aber auch Privatpersonen, die als
Grundstückseigentümer
ihren Grund und Boden als Erbpachtgrundstücke den Erbbauberechtigten zur Verfügung stellen. Meistens bebauen die Erbbauberechtigten diese Grundstücke mit Wohnhäusern.
Vertragliche Regelungen
Der Vertrag, in dem eine Erbpacht vereinbart wird, enthält eine Laufzeit, in der Regel zwischen 60 bis 99 Jahren. Wenn beide Seiten (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte) nach Ablauf dieser Frist den Vertrag verlängern möchten, ist das natürlich möglich.
Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, gehen die auf dem Erbpachtgrundstück erstellten Immobilien an den Eigentümer des Grundstücks über. Er muss dem Erbpächter dafür eine angemessene Entschädigung zahlen, i. d. R. mindestens zwei Drittel des Immobilienverkehrswertes.
Zudem ist vertraglich im allgemeinen auch geregelt, dass sich die beteiligten Parteien eines Erbpachtvertrages gegenseitig ein Vorkaufsrecht zusichern.
Erbbauzins
Der Grundstückseigentümer erhält vom Erbbauberechtigten während der Vertragszeit eine Miete, den sogenannten Erbbauzins. Seine Höhe richtet sich nach dem Grundstückswert. In vertraglich festgelegten Intervallen – beispielsweise alle fünf Jahre – wird der Erbbauzins an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Gesetzlich erlaubt ist die Anpassung bei Wohnimmobilien aber frühestens alle drei Jahre.
Besonderheiten bei Immobilienverkauf und Immobilienkauf
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Nur Paare, die an einem Strang ziehen und zumindest nach außen geschlossen auftreten,
verkaufen ohne Nachteil. Zur Konfliktlösung zwischen Ehepartnern sollte zunächst immer eine außergerichtliche Einigung, eine
Mediation
angestrebt werden.
Der
Marktwert
der Immobilie ist zunächst unter Berücksichtigung energetischer Sanierung zu bestimmen.
Konflikte auf Grund von Erbschaft
können zumeist im Rahmen einer
Mediation
gelöst werden.
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Allgemein wird von Erbpacht (Erbbaurecht) gesprochen, wenn ein Grundstück
für eine bestimmte Zeit
gegen
monatliche oder jährliche
Zahlungen
von sogenannten
Erbbauberechtigten
genutzt wird ...
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