Immobilienbewertung
AUGSBURG STADT & LAND
Für die
fachgerechte
und
sachkundige
Bewertung
Ihrer Immobilie in
Augsburg Stadt & Land
bin ich gerne Ihre Ansprechpartnerin.
Unser
transparenter und
geschätzter Bewertungsservice zeichnet sich durch
professionelles, zügiges und lösungsorientiertes Arbeiten aus.
Je nachdem, wofür die
Immobilienbewertung benötigt wird (Trennung,
Scheidung,
Erbschaft,
Finanzamt), passe ich den Aufwand und Umfang so an, dass Sie unseren
kostengünstigsten Service nutzen können.
Sollte aus diesem Werkvertrag ein Maklervermittlungsauftrag wachsen, können Sie mit der
Erstattung der Bewertungskosten rechnen.
Ich bewerte Ihre Immobilie in Augsburg und berechne den aktuellen Verkaufspreis.
Die Immobilienbewertung
zur Ermittlung des
aktuellen Verkaufspreises
führe ich nach Begutachtung des
Grundstücks, der
Wohnung bzw. des
Hauses mit Hilfe der
gesetzlich vorgegebenen Verfahren durch:
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Vergleichswertverfahren
Als
diplomierte Immobilienwirtin (FH),
ehemalige Leiterin einer Immobilienabteilung in einer Bank in Nordrhein Westfalen und nach rund
30jähriger Berufserfahrung in der Immobilienbranche können Sie mit einer
realistischen,
seriösen,
faktenbasierten
und
unabhängigen Bewertung rechnen.
Zudem zeige Ihnen auch
politische,
wirtschaftliche und
rechtliche Tendenzen
auf, die Einfluss auf den derzeitigen und zukünftigen Wert Ihrer Immobilie haben können.

Dipl.- Ing. Innenarchitektin
30jährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche
.

Für eine realistische & seriöse Wertermittlung
muss die Immobilie besichtigt werden!
Immobilienbewertung & Preisermittlung bei
Aktuelle Immobilienpreise 2025 für Augsburg*
*Immobilienpreisspiegel für Augsburg, Stand Anfang Januar 2025, Quelle: wohnungsboerse.net**
Quadratmeterpreise für Häuser
in verschiedenen Stadtteilen von Augsburg

** Dieser Immobilienpreisspiegel für Augsburg basiert allein auf einer Auswertung der gelisteten Immobilien im Immobilienportal www.wohnungsboerse.net.
Da sich jede Immobilie im Baujahr, mit der Wohnlage und der Ausstattung unterscheidet, dienen diese Immobilienpreise
nur als allgemeine Anhaltspunkte.
Wenden Sie sich bitte bei weiteren Fragen für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für eine bestimmte Immobilie
direkt an uns.
Besonderheiten bei Immobilienbewertung:
Scheidung | Erbschaft | Erbpacht
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Nur Paare, die an einem Strang ziehen und zumindest nach außen geschlossen auftreten,
verkaufen ohne Nachteil. Zur Konfliktlösung zwischen Ehepartnern sollte zunächst immer eine außergerichtliche Einigung, eine
Mediation
angestrebt werden.
Der
Marktwert
der Immobilie ist zunächst unter Berücksichtigung energetischer Sanierung zu bestimmen.
Konflikte auf Grund von Erbschaft
können zumeist im Rahmen einer
Mediation
gelöst werden.
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Allgemein wird von Erbpacht (Erbbaurecht) gesprochen, wenn ein Grundstück
für eine bestimmte Zeit
gegen
monatliche oder jährliche
Zahlungen
von sogenannten
Erbbauberechtigten
genutzt wird ...
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Wenn die Immobilie und das Grundstück "zu groß geworden" sind, sollte
früh genug über einen Verkauf
nachgedacht werden:
Forderungen nach energetischer
Modernisierung und Sanierung
sind bereits rechtlich verankert und müssen in den Verkaufsprozess mit eingebaut werden.
Ich habe mich als erfahrene und
vorausschauende Maklerin auf
Vermietung und Verkauf im Falle von Betreuungen spezialisiert.
Der Immobilienverkauf im Rahmen von Betreuungsverfahren verlangt immer Empathie und oftmals auch eine gewisse Schnelligkeit.
Häufig müssen bei Veränderungen am Arbeitsplatz neue Wohnungen und Häuser gemietet oder gekauft und die bisherigen Immobilien verkauft werden.
Beide Vorhaben sollten Hand in Hand durchgeführt werden ...
Immobilienbewertung: Unterlagen
Folgende Unterlagen sollten u. a. vorliegen:
- Grundbücher und Lageplan
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte
- Mietverträge (falls vermietet)
- Verbrauchskosten
- Flächenberechnungen
- Energieausweis
- Auflistung energetischer Maßnahmen
zudem zusätzlich für Eigentumswohnungen:
- Teilungserklärung und alle Nachträge
- Verwaltervertrag
- die letzten 3 Eigentümer-Versammlungsprotokolle
- die letzten 3 Hausgeldabrechnungen
- aktueller Wirtschaftsplan
- Beschlusssammlung
- Höhe Instandsetzungsrücklage

Bewertung für Immobilienmakler:
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