Neues Gebäudeenergiegesetz: Wichtiger Beitrag zu effizientem und bezahlbarem Klimaschutz

Marion Sens • 11. Juli 2022

Der Deutsche Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur Novelle des GEG:

„Das neue Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Beitrag zu effizientem und bezahlbarem Klimaschutz. Denn mit der Reform wird ein Schwerpunkt auf erneuerbare Energien gelegt und der bereits hohe Wärmeschutz für Neubauten nicht noch weiter verschärft. Als GdW haben wir seit langem darauf hingewiesen, dass der einseitige Fokus auf immer mehr Dämmung vor allem hohe Kosten bedeutet, aber bei der Energieeinsparung im Verhältnis dazu nicht die notwendige Wirkung erzielt.

Mit diesem Schritt werden Ressourcen geschont und der Blick kann auf die wesentlich wichtigere Erzeugung CO2-armer Energie gelenkt werden. Auch Ansätze für recycling-und kreislaufgerechtes Bauen werden so nicht gehemmt. Die Regierung sollte diesen Weg weiter beschreiten und auf technologieoffenen, bezahlbaren Klimaschutz setzen.

Was für bezahlbaren Neubau nun noch fehlt, ist ergänzend zur sozialen Wohnraumförderung eine Neubauförderung, mit der ressourcen- und klimaschonender Neubau zu bezahlbaren Mieten im Bereich von 8 bis 10 Euro pro Quadratmeter ermöglicht wird.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rund 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.        
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Das Ideal von Kurt Tucholsky Ja, das möchste: Eine Villa im Grünen mit großer Terrasse, vorn die Ostsee, hinten die Friedrichstraße; mit schöner Aussicht, ländlich-mondän, vom Badezimmer ist die Zugspitze zu sehn – aber abends zum Kino hast dus nicht weit. Das Ganze schlicht, voller Bescheidenheit: Neun Zimmer – nein, doch lieber zehn! Ein Dachgarten, wo die Eichen drauf stehn, Radio, Zentralheizung, Vakuum, eine Dienerschaft, gut gezogen und stumm, eine süße Frau voller Rasse und Verve – (und eine fürs Wochenend, zur Reserve) – eine Bibliothek und drumherum Einsamkeit und Hummelgesumm. Im Stall: Zwei Ponies, vier Vollbluthengste, acht Autos, Motorrad – alles lenkste natürlich selber – das wär ja gelacht! Und zwischendurch gehst du auf Hochwildjagd. Ja, und das hab ich ganz vergessen: Prima Küche – erstes Essen – alte Weine aus schönem Pokal – und egalweg bleibst du dünn wie ein Aal. Und Geld. Und an Schmuck eine richtige Portion. Und noch ne Million und noch ne Million. Und Reisen. Und fröhliche Lebensbuntheit. Und famose Kinder. Und ewige Gesundheit. Ja, das möchste! Aber, wie das so ist hienieden: manchmal scheints so, als sei es beschieden nur pöapö, das irdische Glück. Immer fehlt dir irgendein Stück. Hast du Geld, dann hast du nicht Käten; hast du die Frau, dann fehln dir Moneten – hast du die Geisha, dann stört dich der Fächer: bald fehlt uns der Wein, bald fehlt uns der Becher. Etwas ist immer. Tröste dich. Jedes Glück hat einen kleinen Stich. Wir möchten so viel: Haben. Sein. Und gelten. Dass einer alles hat: das ist selten. (1927)
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Die Immobilienbewertung zur Ermittlung des aktuellen Verkaufspreises führe ich nach Begutachtung des Grundstücks , der Wohnung bzw. des Hauses mit Hilfe der gesetzlich vorgegebenen Verfahren durch: Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Vergleichswertverfahren Als diplomierte Immobilienwirtin (FH) , ehemalige Leiterin einer Immobilienabteilung in einer Bank in Nordrhein Westfalen und nach rund 30jähriger Erfahrung als Immobilienmaklerin können Sie mit einer realistischen , seriösen , fachgerechten und unabhängigen Bewertung rechnen. Zudem zeige Ihnen auch politische , wirtschaftliche und rechtliche Tendenzen auf, die Einfluss auf den derzeitigen und zukünftigen Wert Ihrer Immobilie haben können. Folgende Unterlagen sollten u. a. für eine Kaufpreiseinwertung vorliegen: Grundbücher und Lageplan Grundrisse, Ansichten, Schnitte Mietverträge (falls vermietet) Verbrauchskosten Flächenberechnungen Energieausweis Auflistung energetischer Maßnahmen zudem zusätzlich für Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und alle Nachträge Verwaltervertrag die letzten 3 Eigentümer-Versammlungsprotokolle die letzten 3 Hausgeldabrechnungen aktueller Wirtschaftsplan Beschlusssammlung Höhe Instandsetzungsrücklage Weitere Informationen unter: https://www.immobilien-service-augsburg.de/immobilienbewertung-augsburg
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