IMMOBILIENÜBERTRAGUNG
Steuerfallen
Die Übertragung einer Immobilie kann steuerlich deutlich komplexer sein, als es zunächst aussieht.
Wenn sich im privaten Vermögen Immobilien befinden, stellt sich immer wieder die Frage nach deren Übertragung - etwa auf die nachfolgende Generation. Oftmals wird die Immobilie dann beim Notar auf Sohn oder Tochter überschrieben.
Aus steuerlicher Sicht kann das mitunter problematisch werden - zum Beispiel, wenn Sohn oder Tochter damit auch ein noch bestehendes Darlehen übernehmen und abbezahlen oder einen Ausgleich an mögliche Geschwister zahlen müssen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
In so einem Fall kann nämlich ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, das steuerpflichtig wäre - und zwar selbst dann, wenn die verbleibende Darlehenssumme oder die Ausgleichszahlung an andere Angehörige viel geringer ist als der Wert der übertragenen Immobilie.
«Der Irrglaube, dass wenn ich eine Immobilie im Wert von zum Beispiel 200.000 € an mein Kind überschreibe und das Kind das Restdarlehen von 50.000 € zurückzahlt, kein steuerlicher Gewinn entstehen kann, ist weit verbreitet, aber leider falsch», sagt BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer.




