Experten kritisieren verschiedene Inhalte des sogenannten Heizungsgesetzes

Marion Sens • 11. Juli 2023

Es gibt zu viele Fragezeichen

Eine Anhörung von Sachverständigen Anfang Juli zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zeigt, dass die Ampelkoalition den Entwurf zum Heizungsgesetz im Vergleich zum vorherigen Novellierungsbemühen an einigen Stellen deutlich verbessert hat. Trotzdem gibt es nach wie vor viele Fragezeichen, ja sogar eine völlige Ablehnung des aktuellen Novellierungsentwurfes.

Das 111 Seiten starke Papier ging den Experten zur Beurteilung an einem Freitag zu, so dass nur ein Wochenende für die Durchsicht verblieb, bevor die Ampelkoalition die geplante Novellierung durch das Parlament bringen wollte. Das sei ein unvertretbares Verfahren, das bei aller Dringlichkeit die Grundsätze der Beteiligung an parlamentarischen Entscheidungen ignorieren würde.
So sprach der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, von einem der Demokratie unwürdigen Verfahren. Eine sorgfältige und umfassende Beschäftigung mit der hochkomplexen Materie sei innerhalb der kurzen Frist nicht möglich gewesen, kritisierte auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Inzwischen wurde die geplante Verabschiedung des Heizgesetzes gestoppt und bis nach der Sommerpause des Parlaments vertagt, da der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung beantragte, um so eine längere Beratungsfrist im Bundestag zu erreichen.
Nach wie vor geht die Ampelkoalition davon aus, dass die Novellierung unverändert direkt nach der Sommerpause verabschiedet wird. Jedoch prüfen Die Linke und die AfD momentan, gegen das Gesetz Klage einzureichen.

Die bisherige geplante Novellierung des GEG hat zu großen Verunsicherungen unter Immobilienbesitzern und Gewerken geführt. „Es sind noch viele Fragezeichen offen, ein Flickenteppich ist zu vermeiden“, meinte der Chef des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, Helmut Bramann. Wohnungswirtschaftsverbands-Präsident Gedaschko nannte ein Beispiel aus Dortmund, wo mehrere Dutzend installierte Wärmepumpen nicht laufen können, weil sie das Stromnetz überlasten. Der Bundesverband Wärmepumpe wiederum verlangte niedrigere Strompreise, damit die Wärmepumpen wegen der zuletzt stark gefallenen Gas- und Ölpreise wirtschaftlich nicht zu teuer werden.

Zudem gehen einige Experten davon aus, dass die Mittel im Klima- und Transformationsfonds für die geplante Förderung nicht reichen werden.“ Gedaschko fordert deshalb, die Finanzierung aus einem Sondertopf für zehn Jahre festzuschreiben, um den Einbau von einer klimafreundlichen Heizung wie geplant mit bis zu 70 Prozent zu subventionieren, da er befürchtet, dass die Politik in den folgenden Jahren die Zuschüsse absenken könnte.
Für "komplett missraten" hält der Wirtschaftsprofessor Fritz Söllner von der Technischen Universität Ilmenau den aktuellen Entwurf des Heizungsgesetzes. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ökologisch ineffektiv, ökonomisch ineffizient und mit der Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft nicht konform“, erklärte der Ökonom. Das eingesetzte Geld könnte aus seiner Sicht in anderen Bereichen eine höhere CO2-Einsparung erbringen.

Unterstützung hingegen findet der von der Koalition vorgenommene Prioritätenwechsel beim Klimaschutz im Gebäudesektor. Nun soll die kommunale Wärmeplanung Vorrang haben. Hauseigentümer sollen nicht teuer ihre Heizung tauschen müssen, wenn ihr Straßenzug in den nächsten Jahren an das Fernwärmenetz angeschlossen wird.
„Das neue Grundprinzip ‚erst Wärmepläne, dann Heizungen‘ zur engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz begrüßen wir“, sagte der Geschäftsführer des Stadtwerkeverbandes VKU, Ingbert Liebing. Die Kommunen geben sich inzwischen zuversichtlich, die Planung des Fernwärmenetzes bis 2028 stemmen zu können. Großstädte über 100.000 Einwohner müssen in drei Jahren fertig sein, während Städte unter 100.000 Bewohnern fünf Jahre Zeit haben.
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