Trotz Gaspreisbremse : Verdopplung der Heizkosten für Mieter realistisch

Marion Sens • 13. November 2022

Die Gaspreisbremse soll Mieter eigentlich entlasten. Dennoch sei eine Verdopplung der Heizkosten wohl absolut realistisch

Spätestens  ab März nächsten Jahres soll die Gaspreisbremse greifen. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll dann ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten.
Mieterinnen und Mieter müssen jedoch zunächst auf ihre Nebenkostenabrechnungen warten, bis die Vermieter bzw. die Hausverwaltungen die Gaspreisbremse auf ihre Wohnungen umlegen. Und das kann noch ein paar Monate dauern, je nachdem, wann die Heizungsverbrauchzähler abgerechnet werden.

Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt, dass Mieterinnen und Mieter trotz der geplanten Gaspreisbremse nach der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr höhere Heizkosten haben werden.
"Für Mieter ist eine Verdopplung der Heizkosten absolut realistisch", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Bei Wohnungen mit Zentralheizung hätten die Vermieter die Kosten bislang vorgestreckt, die Weitergabe der Gaspreisbremse sei erst mit der Nebenkostenabrechnung im nächsten Frühsommer möglich oder späzter.

Im Dezember 2022 - vor dem Greifen der Gaspreisbremse - soll Gas- und Fernwärmekunden die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen werden.











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Die Immobilienbewertung zur Ermittlung des aktuellen Verkaufspreises führe ich nach Begutachtung des Grundstücks , der Wohnung bzw. des Hauses mit Hilfe der gesetzlich vorgegebenen Verfahren durch: Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Vergleichswertverfahren Als diplomierte Immobilienwirtin (FH) , ehemalige Leiterin einer Immobilienabteilung in einer Bank in Nordrhein Westfalen und nach rund 30jähriger Erfahrung als Immobilienmaklerin können Sie mit einer realistischen , seriösen , fachgerechten und unabhängigen Bewertung rechnen. Zudem zeige Ihnen auch politische , wirtschaftliche und rechtliche Tendenzen auf, die Einfluss auf den derzeitigen und zukünftigen Wert Ihrer Immobilie haben können. Folgende Unterlagen sollten u. a. für eine Kaufpreiseinwertung vorliegen: Grundbücher und Lageplan Grundrisse, Ansichten, Schnitte Mietverträge (falls vermietet) Verbrauchskosten Flächenberechnungen Energieausweis Auflistung energetischer Maßnahmen zudem zusätzlich für Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und alle Nachträge Verwaltervertrag die letzten 3 Eigentümer-Versammlungsprotokolle die letzten 3 Hausgeldabrechnungen aktueller Wirtschaftsplan Beschlusssammlung Höhe Instandsetzungsrücklage Weitere Informationen unter: https://www.immobilien-service-augsburg.de/immobilienbewertung-augsburg
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