Schon rund 288.000 Steckersolargeräte auf deutschen Balkonen

Marion Sens • 1. September 2024

Die Bundesregierung hat Änderungen für Balkonkraftwerke auf den Weg gebracht.

Seit Jahresbeginn ist es relativ einfach, eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon zu installieren:
anmelden - montieren - einstecken.
Damit wird der bereits boomende Trend der Balkonkraftwerke noch weiter verstärkt.. Laut Bundesnetzagentur gibt es schon rund 288.000 Steckersolargeräte – so der offizielle Name – auf Deutschlands Balkonen.

Die Bundesregierung hat das Ziel, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 % zu erhöhen. Deswegen möchte sie auch die Entwicklung bei den PV-Anlagen beschleunigen.

Bereits zum 1. Januar 2023 konnten sich Bürgerinnen und Bürger über Erleichterungen im Bereich Photovoltaik freuen. So fällt beispielsweise beim Kauf von Balkonanlagen keine Mehrwertsteuer mehr an. Im August letzten Jahres wurde zudem ein weiteres Gesetzespaket beschlossen, das durch eine Vielzahl an Maßnahmen Bürokratie abbauen und den Bau und den Betrieb von PV-Anlagen beschleunigen soll.


Die wichtigsten Gesetzesänderungen ab 2024 sind:

  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber fällt weg. Es reicht die Eintragung ins Marktstammdatenregister und diese soll deutlich einfacher und weniger umfangreich als bisher sein (seit April 2024 gültig).
  • Alte, nicht digitale Stromzähler dürfen übergangsweise weiterverwendet werden. Der Einbau eines neuen Zweirichtungszählers ist vorerst nicht notwendig. Die alten, sogenannten Ferraris-Zähler drehen sich bei der Stromeinspeisung durch das Balkonkraftwerk einfach rückwärts.
  • Statt bisher 600 Watt darf eine Balkonanlage ab Januar 2024 eine Leistung von bis zu 800 Watt einspeisen (seit 16. Mai 2024 gültig).


Um eine noch einfachere Installation zu gewährleisten, sollen zukünftig auch Balkonsolaranlagen mit Schuko-Steckern ermöglicht werden. Solche Bestimmungen werden jedoch über technische Normen geregelt und nicht über Gesetze. Daher muss der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) die aktuelle Norm noch überarbeiten.


Für Mieterinnen und Mieter wird die Installation nun noch leichter. Durch Änderungen im Mietrecht und Wohneigentumsrecht können Vermieterinnen und Vermieter ihre Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.

Prüfen Sie auf jeden Fall die versicherungstechnischen Fragen vor Mointierung: Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung oder privat Haftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?


Ich bin jetzt schon gespannt, wie viele Gerichtsverhandlungen diese Entscheidungen nach sich ziehen werden.

Egal, ob Sie als MieterIn oder EigentümerIn Ihre Wohnung/Ihr Haus bewohnen:
Sprechen Sie vor Kauf einer solchen Anlage auf jeden Fall mit Ihrer Hausgemeinschaft, Hausverwaltung bzw. mit Ihren VermieterInnen. So können Sie sich sicher bereits vorprogrammierten Ärger sparen.


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Die Immobilienbewertung zur Ermittlung des aktuellen Verkaufspreises führe ich nach Begutachtung des Grundstücks , der Wohnung bzw. des Hauses mit Hilfe der gesetzlich vorgegebenen Verfahren durch: Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Vergleichswertverfahren Als diplomierte Immobilienwirtin (FH) , ehemalige Leiterin einer Immobilienabteilung in einer Bank in Nordrhein Westfalen und nach rund 30jähriger Erfahrung als Immobilienmaklerin können Sie mit einer realistischen , seriösen , fachgerechten und unabhängigen Bewertung rechnen. Zudem zeige Ihnen auch politische , wirtschaftliche und rechtliche Tendenzen auf, die Einfluss auf den derzeitigen und zukünftigen Wert Ihrer Immobilie haben können. Folgende Unterlagen sollten u. a. für eine Kaufpreiseinwertung vorliegen: Grundbücher und Lageplan Grundrisse, Ansichten, Schnitte Mietverträge (falls vermietet) Verbrauchskosten Flächenberechnungen Energieausweis Auflistung energetischer Maßnahmen zudem zusätzlich für Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und alle Nachträge Verwaltervertrag die letzten 3 Eigentümer-Versammlungsprotokolle die letzten 3 Hausgeldabrechnungen aktueller Wirtschaftsplan Beschlusssammlung Höhe Instandsetzungsrücklage Weitere Informationen unter: https://www.immobilien-service-augsburg.de/immobilienbewertung-augsburg
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