Änderung bei der Erstellung der Energieausweise (Bedarf)

Marion Sens • 5. Dezember 2023

Bedarfsenergieausweise ab 1.1.2024 nach DIN V 18599

Der Energie-Bedarfsausweis wurde bislang nach der DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 ausgestellt.
Ab 1.1.2024 muss die Berechnung nach DIN V erfolgen.

Die bis zum 31.12.2023 erstellten Bedarfsausweise bleiben unverändert gültig.
 
Ab Jahresbeginn werden teilweise neue Angaben wie die Photovoltaik-Anlage abgefragt und einige Angaben werden in anderer Form  abgefragt (z. B. wird zukünftig nicht mehr die "nachträgliche Dämmung", sondern die Dämmung allgemein erfasst).
 
Neben der Umstellung bei den Angaben hat sich vor allem der Berechnungsweg des Endenergiebedarfs im Hintergrund grundlegend geändert. In den letzten zwei Jahren wurden daher die einzelnen Programme zur Berechnung der Bedarfsenergie komplett umgestellt.

von Marion Sens 6. Mai 2026
Die ruhige Insel unweit des Zentrums
von Marion Sens 6. Mai 2026
Verunsicherung bei Verkäufern und Vermietern
von Marion Sens 24. April 2026
Außergerichtliche Konfliktlösung
von Marion Sens 26. März 2026
Allgemein wird von Erbpacht (dem Erbbaurecht ) gesprochen, wenn ein Grundstück für eine bestimmte Zeit gegen monatliche oder jährliche Zahlungen von den sogenannten Erbbauberechtigten genutzt wird, um auf diesem Grundstück eine oder mehrere Immobilien zu erstellen und zu bewohnen bzw. zu nutzen.
von Marion Sens 3. März 2026
Der Schlupfwinkel - Das Haus - Das Nest
von Marion Sens 1. März 2026
Welche Umbauarbeiten in der Eigentumswohnung sind erlaubt und welche sind zustimmungspflichtig?
von Marion Sens 26. Februar 2026
Das Ideal von Kurt Tucholsky Ja, das möchste: Eine Villa im Grünen mit großer Terrasse, vorn die Ostsee, hinten die Friedrichstraße; mit schöner Aussicht, ländlich-mondän, vom Badezimmer ist die Zugspitze zu sehn – aber abends zum Kino hast dus nicht weit. Das Ganze schlicht, voller Bescheidenheit: Neun Zimmer – nein, doch lieber zehn! Ein Dachgarten, wo die Eichen drauf stehn, Radio, Zentralheizung, Vakuum, eine Dienerschaft, gut gezogen und stumm, eine süße Frau voller Rasse und Verve – (und eine fürs Wochenend, zur Reserve) – eine Bibliothek und drumherum Einsamkeit und Hummelgesumm. Im Stall: Zwei Ponies, vier Vollbluthengste, acht Autos, Motorrad – alles lenkste natürlich selber – das wär ja gelacht! Und zwischendurch gehst du auf Hochwildjagd. Ja, und das hab ich ganz vergessen: Prima Küche – erstes Essen – alte Weine aus schönem Pokal – und egalweg bleibst du dünn wie ein Aal. Und Geld. Und an Schmuck eine richtige Portion. Und noch ne Million und noch ne Million. Und Reisen. Und fröhliche Lebensbuntheit. Und famose Kinder. Und ewige Gesundheit. Ja, das möchste! Aber, wie das so ist hienieden: manchmal scheints so, als sei es beschieden nur pöapö, das irdische Glück. Immer fehlt dir irgendein Stück. Hast du Geld, dann hast du nicht Käten; hast du die Frau, dann fehln dir Moneten – hast du die Geisha, dann stört dich der Fächer: bald fehlt uns der Wein, bald fehlt uns der Becher. Etwas ist immer. Tröste dich. Jedes Glück hat einen kleinen Stich. Wir möchten so viel: Haben. Sein. Und gelten. Dass einer alles hat: das ist selten. (1927)
von Marion Sens 22. Januar 2026
Die Immobilienbewertung zur Ermittlung des aktuellen Verkaufspreises führe ich nach Begutachtung des Grundstücks , der Wohnung bzw. des Hauses mit Hilfe der gesetzlich vorgegebenen Verfahren durch: Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Vergleichswertverfahren Als diplomierte Immobilienwirtin (FH) , ehemalige Leiterin einer Immobilienabteilung in einer Bank in Nordrhein Westfalen und nach rund 30jähriger Erfahrung als Immobilienmaklerin können Sie mit einer realistischen , seriösen , fachgerechten und unabhängigen Bewertung rechnen. Zudem zeige Ihnen auch politische , wirtschaftliche und rechtliche Tendenzen auf, die Einfluss auf den derzeitigen und zukünftigen Wert Ihrer Immobilie haben können. Folgende Unterlagen sollten u. a. für eine Kaufpreiseinwertung vorliegen: Grundbücher und Lageplan Grundrisse, Ansichten, Schnitte Mietverträge (falls vermietet) Verbrauchskosten Flächenberechnungen Energieausweis Auflistung energetischer Maßnahmen zudem zusätzlich für Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und alle Nachträge Verwaltervertrag die letzten 3 Eigentümer-Versammlungsprotokolle die letzten 3 Hausgeldabrechnungen aktueller Wirtschaftsplan Beschlusssammlung Höhe Instandsetzungsrücklage Weitere Informationen unter: https://www.immobilien-service-augsburg.de/immobilienbewertung-augsburg
von Marion Sens 23. August 2025
Wohnen wo andere gearbeitet haben
von Marion Sens 23. August 2025
Steuerfallen
Weitere Beiträge