Änderung bei der Erstellung der Energieausweise (Bedarf)
Bedarfsenergieausweise ab 1.1.2024 nach DIN V 18599
Der Energie-Bedarfsausweis wurde bislang nach der DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 ausgestellt.
Ab 1.1.2024 muss die Berechnung nach DIN V erfolgen.
Die bis zum 31.12.2023 erstellten Bedarfsausweise bleiben unverändert gültig.
Ab Jahresbeginn werden teilweise neue Angaben wie die Photovoltaik-Anlage abgefragt und einige Angaben werden in anderer Form abgefragt (z. B. wird zukünftig nicht mehr die "nachträgliche Dämmung", sondern die Dämmung allgemein erfasst).
Neben der Umstellung bei den Angaben hat sich vor allem der Berechnungsweg des Endenergiebedarfs im Hintergrund grundlegend geändert. In den letzten zwei Jahren wurden daher die einzelnen Programme zur Berechnung der Bedarfsenergie komplett umgestellt.






